Corona
Hinweis:
Als eine kleine von Ehrenamtlichen getragene NGO können wir aus der Ukraine geflohenen Menschen leider nur begrenzt mit aktuellen Hinweisen zur Rechtslage in Deutschland versorgen. Wir haben deswegen ausgewählte und zusammengefasste Informationen mit wichtigen Links zu sehr kompetenten Websites versehen, so dass Sie sich dort umfassend informieren können. Jedoch versuchen wir auch weiterhin wichtige Informationen mit lokalem Bezug zu Würzburg zu bündeln und Ihnen zur Verfügung stellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten u.a. Reisen von Personen, die internationalen Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der CoronaEinreiseV sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten.
Die Ukraine ist ist jedoch ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat inzwischen Merkblätter und Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache rund um das Coronavirus veröffentlicht.
(Quelle: www.bzga.de - Stand 10.03.2022)
Bayern:
Ein Impfangebot für die aus der Ukraine Geflüchteten kann sofort und unbürokratisch, unabhängig vom konkreten Aufenthaltsstatus, ermöglicht werden. Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministerium zu finden.
Würzburg:
Ständig aktualisierte
Corona-Informationen stellt Ihnen die Stadt Würzburg zur Verfügung.
(Quelle: www.wuerzburg.de - abgerufen am 13.06.2022)