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Die verschiedenen Aufenthaltspapiere

(unvollständige Auflistung – Stand August 2017)

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ist für Ausländer grundsätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet hierbei fünf unterschiedliche Aufenthaltstitel:

  • Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit bestimmten Beschränkungen, der für Zwecke wie u.a. der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wird.
  • Die Blaue Karte EU ist ein zweckgebundener Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte (§ 19 a AufenthG).
  • Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhalten Ausländer aus Drittstaaten nach fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat er EU. Dieser unbefristete Aufenthaltstitel ist in § 9a Aufenthaltsgesetz geregelt.
  • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Voraussetzungen zur Erteilung sind in § 9 AufenthG geregelt.
  • Das Visum ist eine Bestätigung eines anderen Landes, dass Einreise, Durchreise und Aufenthalt erlaubt ist. § 6 AufenthG und der Schengener Grenzkodex unterscheiden zwischen unterschiedlichen Arten von Visa.

Während der Prüfung eines Erst.- oder Folgeantrags erhalten Asylbewerber und Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG). Damit wird bescheinigt, dass derzeit ein Asylverfahren durchgeführt wird. Die Aufenthaltsgestattung stellt keinen Aufenthaltstitel dar, sondern gestattet es dem Asylbewerber nur, für die Dauer seines Verfahrens rechtmäßig in Deutschland zu leben.

Die Duldung (§ 60a AufenthG) bescheinigt, dass eine Abschiebung vorerst nicht vollzogen werden kann, weil bestimmte Abschiebehindernisse gegeben sind. Abschiebehindernisse können z.B. sein, das Fehlen eines Passes, eine Erkrankung oder fehlende Transportmöglichkeiten in das Zielland sein. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Der Inhaber bleibt grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet.

Eine Übersicht der einzelnen Formen der Duldungen hat die GGUA Flüchtlingshilfe zusammengestellt.