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Aktuelles

29. April 2021

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss 12 N 20.2529 vom 14.04.2021) hat erneut die Gebührenregelung für die Unterbringung in den staatlichen Unterkünften für unwirksam erklärt. Dies bedeutet, dass Betroffene keine Zahlungen mehr nach den Kostenfestsetzungsbescheiden leisten müssen und die vereinbarten Ratenzahlungen sofort eingestellt werden können.

Zudem sollen sich Betroffene selbst an die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle wenden und die Rücknahme der Bescheide und die Rückzahlung der bisher geleisteten Gebühren verlangen, soweit diese nicht vom Jobcenter übernommen wurden.

Hierzu die Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats.

30. März 2021

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat das Impfkonzept für bayerische Asylunterkünfte und Übergangswohnheime veröffentlicht und darin die Priorisierung sowie die Zuständigen geregelt. Demnach gehören die meisten in Asylunterkünften Untergebrachten aufgrund der Unterbringungssituation der der Prioritätengruppe 2 an.

10. März 2021

Mehr als 100 bayerische Initiativen und Organisationen, darunter auch der Würzburger Flüchtlingsrat, haben den Appell des Bellevue di Monaco für einen W-LAN Ausbau in Unterkünften unterzeichnet. Das unterstreicht die Dringlichkeit, mit der vor Ort der Bedarf an einer Anbindung ans Internet gesehen wird.

25. Januar 2021

Das Deutsche Grüne Kreuz hat in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch Institut ein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 in mehreren Sprachen veröffentlicht.

28. Dezember 2020

In einem Weihnachtsappell haben 368 Landtagsabgeordnete aus allen Bundesländern und 250 Bundestagsabgeordnete die humanitäre Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln gefordert. In dem Appell fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung menschen- und europarechtlichen Standards einzusetzen,  die Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln in Deutschland zu beschleunigen und die Zusagen angesichts der Aufnahmebereitschaft in den Bundesländern, Städten und Gemeinden zu erhöhen. (Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen)

16. Dezember 2020

Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass zahlreichen syrischen Kriegsdienstverweigerern der Flüchtlingsschutz zu unrecht verweigert wurde. Viele haben stattdessen subsidiären Schutz erhalten, was z.B. Einschränkungen beim Familiennachzug bedeutet.

Damit stellt sich die Frage, ob syrische Kriegsdienstverweigerer, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, über einen Folgeantrag die Flüchtlingseigenschaft erhalten können. Um einen Folgeantrag stellen zu können, stellt Pro Asyl zwei Musterschriftsätze zur Verfügung, die über die Website des Bayerischen Flüchtlingsrats problemlos angeklickt werden können.

10. Oktober 2020

Für das Projekt „SoulTalk“ sucht das Krankenhaus St. Josef Schweinfurt zum 01.12.2020 einen Psychologen (m/w/d) zur niederschwelligen psychosozialen Beratung für Geflüchtete. Die vorzugsweise in Teilzeit (75 %) angelegte Tätigkeit erfolgt in der Ambulanz für seelische Gesundheit St. Josef in den Räumen der AnKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim.

 

Nähere Informationen über die zu besetzende Stelle sowie über das Projekt SoulTalk ist der Website des Krankenhauses St. Josef zu entnehmen.

24. September 2020

Anlässlich der Vorstellung des neuen Asyl- und Migrationspakts durch die Europäische Kommission am 23. September erklärte das Institut: "Die EU bekennt sich dazu, eine Gemeinschaft zu sein, die auf der Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde beruht. Die Menschenrechte und die Menschenwürde von Schutzsuchenden sind deshalb unverhandelbar. Ein System, das vorrangig auf Abschreckung setzt, ist hiermit nicht vereinbar. Die menschenwürdige Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden in Europa sowie der Zugang zu fairen Asylverfahren muss das Fundament eines europäisches Asylsystem sein." Zur Pressemitteilung...

07. Juli 2020

Der Würzburger Flüchtlingsrat fordert mit Schreiben vom 03. Juli 2020 von Oberbürgermeister Schuchardt und die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, sich aktiv und beharrlich dafür einzusetzen, minderjährige Geflüchtete von den griechischen Inseln in Würzburg aufnehmen zu können.

Im Jahre 2019 hat sich Würzburg der Initiative „Sicherer Hafen“ angeschlossen und sich bereit erklärt, über die regulären Zuweisungen hinaus, Geflüchtete aus besonders kritischen Lebensumständen aufzunehmen. Leider ist bisher die politische Umsetzung dieser Willensbekundung ausgeblieben. In Anbetracht des menschlichen Leids in den griechischen Flüchtlingslagern ist es dringlich geboten zu handeln und den Worten endlich Taten folgen zu lassen.

18. Juni 2020

Unbedingt Fristen für die Identitätsklärung bei Beantragung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen beachten!
 
Der Bayerische Flüchtlingsrat weist auf die wichtigen Fristen, die im Zuge des Migrationspaketes bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung ins Gesetz geschrieben wurden, hin. Hier der entsprechende Link zur Homepage des Bayerischen Flüchtlingsrat und zum Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank aus Passau, der genauer auf die Fristenregelung eingeht.

15. Juni 2020

Auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz (IMK), die vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt tagen wird, steht zum wiederholten Male eine Diskussion über die Aufweichung oder gar Beendigung des Abschiebestopps nach Syrien. Seit 2018 wird solch ein Abschiebestopp immer nur um sechs Monate verlängert. Dabei gibt die Menschenrechtslage in Syrien unter der Diktatur Assads keinen Anlass alle sechs Monate neu über einen Abschiebestopp zu diskutieren. Keine Anzeichen weisen darauf hin, dass in Syrien nicht mehr gefoltert wird und Menschen getötet werden. Syrien wird in absehbarer Zeit nicht sicher sein. Deswegen fordert der Würzburger Flüchtlingsrat von der IMK einen unbefristeten Abschiebestopp und zwar sofort und ohne Ausnahmen!

12. Mai 2020

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt seit dem 11. Mai 2020 grundsätzlich wieder ablehnende Bescheid zu. Nach eigenen Aussagen des BAMF sind (teil-)ablehnende Bescheide für Antragstellende, die in unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtungen leben, ausgenommen. Ob das funktionieren wird, wird die Praxis zeigen.

Wichtig ist, dass alle geflüchtete Menschen, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes erhalten, sich umgehend von ihren Anwälten oder von den Sozialverbänden (z.B. Caritas, Diakonie, Paritätischer) oder der Asylberatung von Amnesty International beraten lassen. Da die Frist zur Einreichung einer Klage in bestimmten Fällen lediglich eine Woche betragen kann, ist eine umgehende Kontaktaufnahme nach Erhalt des Bescheides sehr wichtig.

04. Mai 2020

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen (lagfa bayern e.V.) hat eine Auflistung zur Sprachförderung zusammengestellt, die Apps und Online-Tools zum Erlernen der deutschen Sprache beinhaltet.

21. April 2020

Am vergangenen Samstag sind in Niedersachsen 55 Kinder und Jugendliche aus Griechenland in Deutschland gelandet, deren Aufnahme Deutschland zugestimmt hat. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte kritisieren in einer Pressemitteilung diese Zahl als lächerlich gering und fordern ein weiteres entschlossenes Handeln.

25. März 2020

Die Corona-Krise hat zahlreiche Auswirkungen auf die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, vor allem in den Bereichen Asylverfahren, Abschiebung und Abschiebehaft. Pro Asyl hat auf seiner Seite einen Newsticker bereit gestellt, in dem Informationen dazu gesammelt werden.

25. März 2020

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur gebotenen Vermeidung von Kontakten die persönliche Antragstellung umgestellt und nimmt Asylanträge nur noch schriftlich entgegen. Dabei handelt es sich nicht um einen "Schriftlichen Asylantrag" nach § 14 Abs. 2 AsylG, der beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten "Formularanträgen", die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.

Voraussetzung für die Antragstellung mittels "Formularantrag" ist die erfolgte Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer, bei der auch ein Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt wird. Im Anschluss daran wird der "Formularantrag" ausgefüllt, vom Antragstellenden persönlich unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des AKN an das Bundesamt übermittelt. Nach Eingang stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden."

23. März 2020

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bis auf besondere Fälle Anhörungen von Asylsuchenden ausgesetzt. Anträge werden nur noch schriftlich entgegengenommen. Antragsteller*innen erhalten eine Aufenthaltsgestaltung. Weiter Informationen...

18. März 2020

Das Sozialamt der Stadt Würzburg ist in der Gemeinschaftsunterkunft in der Veitshöchheimer Str. 100 in Würzburg nur noch eingeschränkt erreichbar. Hier die neuen Regelungen:

 

 Achtung 

Aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten des Sozialamtes in der Gemeinschaftsunterkunft 

Dienstag und Donnerstag 

8:30 – 11:30 Uhr Auszahlung mit Termin 

Ansonsten keine persönliche Vorsprache! 

Kontakt ausschließlich per Post, Telefon oder Email (gilt auch für die Vorlage von Kontoauszügen und Gehaltszettel) 

Telefon: 0931 37 4632 

Krankenscheine: 0931 37 4636 

Fax: 0931 37 4639 

E-Mail: fb-soziales@stadt.wuerzburg.de 

 

Attention 

Limited opening hours of the social office 

Tuesday and Thursday 

8.30 – 11.30 am money with appointment 

Otherwise closed! No personal visit! 

Contact only by mail, phone or email (goes also for the presentation of bank or salary statements) 

Phone: 0931 37 4632 

Paper for doctor: 0931 37 4636 

Fax: 0931 37 4639 

E-Mail: fb-soziales@stadt.wuerzburg.de 

17. März 2020

Die Regierung von Unterfranken hat für ihre Asylunterkünfte folgende Anweisungen erlassen:

  1. Übernachtungsverbot von Dritten in den Unterkünften.
  2. Besuchsverbot von Dritten in den Unterkünften.
  3. Unnötiger sozialer Kontakt ist zu vermeiden (auch zu Ehrenamtlichen). Ehrenamtliche sollen informiert werden, dass Besuche in der Unterkunft zu unterbleiben haben.
  4. Dienstleistern (Pflegedienst, Reinigungsdienstleister, Schädlingsbekämpfer etc.), die laufende Tätigkeiten zu verrichten haben, ist der Zugang zu gewähren!
  5. Die tatsächliche Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung obliegt den Wohlfahrtsverbänden. Die Beratung wird nach jetzigem Kenntnisstand nur noch telefonisch bzw. per E-Mail erfolgen. Persönlicher Kontakt kann im Einzelfall zwischen Berater*in und Bewohner nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

17. März 2020

Auf Nachfrage des Würzburger Flüchtlingsrats teilt die ZAB Schweinfurt (Zentrale Ausländerbehörde) über ihre Regelungen in der Zeit von Corona mit:

„Wegen der sich dynamisch entwickelnden Zahl der Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (SARS-Cov-2) sind seit Anfang dieser Woche Vorsprachen an der ZAB im Hinblick auf Anzahl und Verweildauer auf ein Minimum begrenzt.

Es werden vorerst keine Ein- oder Vorladungen mehr ausgesprochen bzw. versendet. Termine, die noch abgesagt werden können, werden bzw. wurden bereits abgesagt. Die übrigen Termine und sonstiger Parteiverkehr werden wahrgenommen bzw. bearbeitet. Den GUs wurde außerdem mitgeteilt, dass Anträge, zunächst bis zum 19.04.2020, per Post zu stellen sind. Die Verbescheidung erfolgt ebenfalls postalisch.

Hierdurch wird es auch dazu kommen, dass nicht alle Duldungen rechtzeitig verlängert werden können. Das Polizeipräsidium Unterfranken wurde gebeten, dies in Fällen kürzlich abgelaufener Duldungen zu berücksichtigen.“

16. März 2020

Die Koordinationsstelle des Malteser Integrationsdienstes im Stadtverband Würzburg hat ab sofort und vorläufig bis zum 19. April 2020 alle Kursdurchführungen, Begleitungen und Veranstaltungen ausgesetzt.

13. März 2020

Wichtiger Hinweis!

Bis zum 19. April 2020 ist vorerst wegen der Corona-Pandemie die offene Asylberatung von Amnesty International im Gesprächsladen an der Augustinerkirche ausgesetzt. Das Team der Berater*innen steht jedoch weiterhin gerne allen Ratsuchenden, Geflüchteten, Ehrenamtlichen und Sozialverbänden über die E-Mail-Adresse asylberatung@amnesty-wuerzburg.de zur Verfügung.

12. März 2020

Über 8o Teilnehmende in der KHG, ein Fachvortrag von Rechtsanwältin Mara Ortler zu Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung, Informationen von Stephan Dünnwald zum Migrationspaket, Erfahrungsberichte Geflüchteter und ein Expert*innenpool - Das alles war die sehr gelungene Fachtagung "Potentiale, Perspektiven und Hürden" am 12.03.2020 in der KHG in Würzburg. Allen Teilnehmenden sagen wir ein herzliches Dankeschön für ihr Kommen. Ebenso bedanken wir uns bei allen, die zum Gelingen der Fachtagung beigetragen haben.