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Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Ziel des Gesetzes ist es, Menschen, die sich langjährig in Deutschland aufhalten, eine Perspektive für einen Aufenthalt zu bieten und so Kettenduldungen entgegenzuwirken. Das Gesetz stellt jedoch lediglich eine Altfallregelung dar, denn zum Stichtag 31. Oktober 2022 müssen sich die Betroffenen mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhalten. Weitere Voraussetzungen sind die Lebensunterhaltssicherung, die Identitätsklärung, die Passpflicht und entsprechende Deutschkenntnisse sowie eine weitgehende Straffreiheit.

Der neue Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG wird für die Dauer von 18 Monaten erteilt, so dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen, die nach der Bleiberechtsregelung der §§ 25a und 25b AufenthG erforderlich sind, zu erfüllen.

Vertiefende Informationen sind auf der Website von asyl.net zu finden. Ebenfalls ist auf den Seiten von www.asyl.net eine Materialsammlung zum Chancen-aufenthaltsrecht zu finden.

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. hat Infoblätter zum Chancenaufenthaltsrecht in verschiedenen Sprachen veröffentlicht.