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Kontoeröffnung für Geflüchtete

Recht auf ein Girokonto für Alle
Seit dem 19. Juni 2016 gibt es das "Recht auf ein Girokonto für Alle". Dies regelt das sogenannten Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ff. Das Konto wird "Basiskonto" genannt. Somit hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, Anspruch auf solch ein Konto. Ein Basiskonto erhält man, in dem man bei der Bank seiner Wahl einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskonto stellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dafür ein Antragsformular erstellt. (Stand 19.06.2016)

Die Diakonie in Deutschland hat eine Checkliste "Basiskonto für Alle - Hilfe für Geflüchtete" erstellt, die in mehreren Sprachen viele Fragen zum Basiskonto beantwortet.