Bezahlkarte

Die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Konto. Die bayerische Bezahlkarte ersetzt seit Sommer 2024 in allen Regierungsbezirken die Barauszahlung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Bargeldabhebung ist auf monatlich 50 Euro begrenzt und Auslandsüberweisungen sind gänzlich verboten.

Für den Würzburger Flüchtlingsrat schränkt die Bezahlkarte die Autonomie der Leistungsberechtigten ein, weil sie den Verlust von Selbstständigkeit und die Gefahr der Diskriminierung in sich birgt. Durch die Einschränkungen und Vorgaben können die Betroffenen nicht frei über ihr Ausgabeverhalten bestimmen und so nicht in gleicher Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wie Personen anderer Grundsicherungssysteme, die selbstbestimmt über ihre Geldleistungen verfügen können.

Der Würzburger Flüchtlingsrat beobachtet kritisch den Umgang mit der Bezahlkarte in der Stadt und im Landkreis Würzburg. Mängel im Einzelfall, aber auch systemische Mängel wollen wir gegenüber der Stadtverwaltung benennen und nachhaltig verfolgen. Ihre Wahrnehmungen und Erlebnisse rund um die Bezahlkarte greifen wir gerne auf. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit dem Würzburger Flüchtlingsrat auf und berichten Sie von Ihren Erfahrungen.

Der Verein "Würzburg solidarisch" hat einen solidarischen Bargeldtausch eingerichtet, bei dem Menschen mit einer Bezahlkarte Einkaufsgutscheine im Wert von 1:1 gegen Bargeld tauschen können. Weitere Informationen hierzu und Angaben über die Verteilerstellen können Sie auf der Homepage von Würzburg solidarisch e.V. finden.