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Bezahlkarte

Im Süden Bayerns hat in vier Pilotregionen die Testphase für die Bezahlkarte begonnen. Damit möchte die Bayerische Staatsregierung die unterstellten und nicht belegten Geldtransfers in die Heimatländer der Geflüchteten verunmöglichen. Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern heißt es außerdem: „Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld gibt es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro pro Monat“.

Für den Würzburger Flüchtlingsrat schränkt die Bezahlkarte die Autonomie der Leistungsberechtigten ein, weil sie den Verlust von Selbstständigkeit und die Gefahr der Diskriminierung in sich birgt. Durch die Einschränkungen und Vorgaben können die Betroffenen nicht frei über ihr Ausgabeverhalten bestimmen und so nicht in gleicher Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wie Personen anderer Grundsicherungssysteme, die selbstbestimmt über ihre Geldleistungen verfügen können.

Noch im ersten Halbjahr 2024 soll die Bezahlkarte in Bayern flächendeckend eingeführt werden. Der Würzburger Flüchtlingsrat wird die Umsetzung der Verordnung zur Einführung der Bezahlkarte für die Stadt Würzburg sowie die angrenzenden Landkreise kritisch beobachten und die Mängel bei den zuständigen Behörden und Stellen benennen. Mit ersten Fragen nach dem Geltungsbereich der Karte, der Möglichkeit von Überweisungen, des Datenschutzes und wie Sanktionierungen verhindert werden können, sind wir bereits an die Stadt Würzburg herangetreten.

In dieser Rubrik auf unserer Homepage wollen wir zukünftig über die Einführung der Bezahlkarte in der Stadt Würzburg berichten. Systemische Mängel werden wir bei den entsprechenden Stellen in der Stadtverwaltung vortragen.

Ihre Wahrnehmungen und Erlebnisse rund um die Bezahlkarte greifen wir gerne auf. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit dem WüFR auf und berichten Sie von Ihren Erfahrungen.