Informationsschreiben des STMAS zur Gebührenerhebung in Asylunterkünften

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales informiert in einem Schreiben über die Regelung und Praxis der Gebührenerhebung bei Unterbringung in Asylunterkünften, aber auch wie eine Kostenerstattung zu beantragen ist. Außerdem wurde für Fragen und zur Beratung von Betroffenen eine Hotline eingerichtet: 089 5099888.