Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) informiert über die Mitwirkungspflichten im Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Asylgesetztes, das am 12.12.2018 in Kraft getreten ist.