BAMF: Asylanträge werden im Regelfall nur noch schriftlich entgegengenommen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur gebotenen Vermeidung von Kontakten die persönliche Antragstellung umgestellt und nimmt Asylanträge nur noch schriftlich entgegen. Dabei handelt es sich nicht um einen "Schriftlichen Asylantrag" nach § 14 Abs. 2 AsylG, der beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten "Formularanträgen", die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.

Voraussetzung für die Antragstellung mittels "Formularantrag" ist die erfolgte Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer, bei der auch ein Ankunftsnachweis (AKN) ausgestellt wird. Im Anschluss daran wird der "Formularantrag" ausgefüllt, vom Antragstellenden persönlich unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des AKN an das Bundesamt übermittelt. Nach Eingang stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden."