BAMF stellt ablehnende Bescheide wieder zu
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt seit dem 11. Mai 2020 grundsätzlich wieder ablehnende Bescheid zu. Nach eigenen Aussagen des BAMF sind (teil-)ablehnende Bescheide für Antragstellende, die in unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtungen leben, ausgenommen. Ob das funktionieren wird, wird die Praxis zeigen.
Wichtig ist, dass alle geflüchtete Menschen, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamtes erhalten, sich umgehend von ihren Anwälten oder von den Sozialverbänden (z.B. Caritas, Diakonie, Paritätischer) oder der Asylberatung von Amnesty International beraten lassen. Da die Frist zur Einreichung einer Klage in bestimmten Fällen lediglich eine Woche betragen kann, ist eine umgehende Kontaktaufnahme nach Erhalt des Bescheides sehr wichtig.