Folgeanträge syrischer Kriegsdienstverweigerer
Musterschriftsätze zum Folgeantrag
Am 19. November hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass zahlreichen syrischen Kriegsdienstverweigerern der Flüchtlingsschutz zu unrecht verweigert wurde. Viele haben stattdessen subsidiären Schutz erhalten, was z.B. Einschränkungen beim Familiennachzug bedeutet.
Damit stellt sich die Frage, ob syrische Kriegsdienstverweigerer, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, über einen Folgeantrag die Flüchtlingseigenschaft erhalten können. Um einen Folgeantrag stellen zu können, stellt Pro Asyl zwei Musterschriftsätze zur Verfügung, die über die Website des Bayerischen Flüchtlingsrats problemlos angeklickt werden können.