Impfkonzept für Asylunterkünfte

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat das Impfkonzept für bayerische Asylunterkünfte und Übergangswohnheime veröffentlicht und darin die Priorisierung sowie die Zuständigen geregelt. Demnach gehören die meisten in Asylunterkünften Untergebrachten aufgrund der Unterbringungssituation der der Prioritätengruppe 2 an.