Unterkunftsgebühren sind für Geflüchtete erneut verfassungswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss 12 N 20.2529 vom 14.04.2021) hat erneut die Gebührenregelung für die Unterbringung in den staatlichen Unterkünften für unwirksam erklärt. Dies bedeutet, dass Betroffene keine Zahlungen mehr nach den Kostenfestsetzungsbescheiden leisten müssen und die vereinbarten Ratenzahlungen sofort eingestellt werden können.
Zudem sollen sich Betroffene selbst an die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle wenden und die Rücknahme der Bescheide und die Rückzahlung der bisher geleisteten Gebühren verlangen, soweit diese nicht vom Jobcenter übernommen wurden.
Hierzu die Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats.