Durchsuchungsbeschluss für Abschiebung aus Wohnung erforderlich
Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem heute bekanntgegebenen Beschluss fest, dass die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für eine Abschiebung aus der Wohnung benötigt. Ein Eindringen in die Wohnung von Geflüchteten ohne Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig. Dies gelte auch für Zimmer in Unterkünften für Geflüchtete.
Zur Pressemitteilung von Pro Asyl